Die Urkunden der ersten Teilnahmerunde werden dezentral von den jeweiligen Jurys ausgefertigt und versandt. In NRW sind hierfür die Fachdezernate Philosophie der Bezirksregierungen zuständig. In den anderen Bundesländern übernehmen die Landesverbände des Fachverbands Philosophie die Urkundenerstellung.
Im Rahmen des Bundeswettbewerbs erhalten als Teilnehmer eine weitere Teilnahmeurkunde. Die Plätze 1-5 werden gesondert ausgewiesen.